Rund ums Thema Amputation

Der Verlust von Gliedmaßen oder anderen Körperteilen kann eine schwierige Hürde für einen
Menschen darstellen. Wir vom Sanitätshaus Szabo in Essen und Velbert helfen Ihnen, diese
Hürde zu meistern!

Was passiert bei einer Amputation?

Bei einer Amputation werden Gliedmaßen oder Teile von Gliedmaßen vom Körper abgetrennt. Dies geschieht entweder durch ein Trauma, z.B. bei einem Unfall, oder im Rahmen einer Operation. Eine Amputation wird nur dann vorgenommen, wenn alle Behandlungsmöglichkeiten den Zustand des Betroffenen nicht verbessert haben und lebensbedrohliche gesundheitliche Konsequenzen absehbar sind. Eine Amputation kann allerdings auch eine Erleichterung darstellen, wenn beispielsweise die vorhandene Extremität funktionell sehr eingeschränkt ist und man starke Schmerzen hat.

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Wundheilung

In der Zeit nach der OP braucht ihr Körper viel Ruhe, damit Ihre Wunde heilen kann. Bereits im Krankenhaus kann der Heilungsprozess durch eine Kompression der Lymphdrainagen unterstützt werden. Die Heilung legt den Grundstein für Ihre weitere Versorgung und ist deshalb immens wichtig.

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Therapien

Ödemtherapie

Nach der Amputation ist Ihr Stumpf zunächst geschwollen. Das ist eine ganz normale Reaktion Ihres Körpers auf die Operation und wird in der Fachsprache Ödem genannt. Um die Flüssigkeit, die sich im Stumpf angesammelt hat, wieder zum zirkulieren zu bringen, wird die sogenannte Lymphdrainage angewendet. Dabei dehnt und massiert Ihr Physio- oder Ergotherapeut vorsichtig die Haut Ihres Stumpfes. Die Therapie trägt dazu bei die Schwellung zu reduzieren und dadurch die Wundheilung zu beschleunigen. Lymphdrainage und Kompressionstherapie können die Wundheilung unterstützen.

Kompressionstherapie

Erst wenn das Volumen Ihres Stumpfes sich nicht mehr stark verändert, kann die Versorgung mit einer Prothese stattfinden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Kompressionstherapie angewandt. Mithilfe von Kompressionsbandage, Kompressionsstrümpfen oder Kompressionsliner wird großflächig ein moderater Druck auf Ihren gesamten Stumpf ausgeübt. Dies fördert die Durchblutung, reduziert Schmerzen und hilft Ihrem Stumpf dabei, seine endgültige Form zu erreichen. Vor der Entlassung zeigt man Ihnen im Krankenhaus, wie Sie die Kompression auch zu Hause fortführen können. Sobald das Volumen Ihres Stumpfes über längere Zeit stabil bleibt, kann mit der Anpassung Ihrer ersten Prothese begonnen werden. Wenn Sie Ihre Prothese nicht tragen, ist es ratsam, die Kompression Ihres Stumpfes fortzuführen. Erst wenn Sie die Prothese über einen längeren Zeitraum tragen, ist im Normalfall keine zusätzliche Kompression mehr nötig.

Ausführung einer Lymphdrainage am Bein

Prothesen

Interimsprothese

Die Übergangsprothese ermöglicht Ihnen erste Geh- und Stehversuche. Da Ihr Stumpf sich in seiner Form noch verändert, ist diese Zwischenlösung sinnvoll. Ihren Bedürfnissen entsprechend kann Ihr Orthopädietechniker die Interimsprothese schnell und individuell anpassen. So kann die spätere Prothese optimal nach Ihrer körperlichen Verfassung und Ihrem Lebensstil zusammengestellt werden.

Definitvprothese

Ihre Definitivprothese wird sie längere Zeit begleiten und Ihnen ein hohes Maß an Mobilität im Alltag zurückgeben. Sie besteht meist aus einem prothetischen Fuß, dem Kniegelenk und dem Prothesenschaft sowie Adaptern. Die einzelnen Komponenten werden dabei entsprechend Ihren Ansprüchen auf Ihren Körper zugeschnitten und angepasst.

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Wer trägt die Kosten?

Hilfsmittel unterliegen keiner Budgetierung und bleiben Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Verordnung von Hilfsmitteln wirkt sich nicht auf das ärztliche Budget aus.

Wir kümmern uns um den Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse, während der Kunde die Verordnung besorgt. So stellen wir sicher, dass der Prozess für unsere Kunden so reibungslos wie möglich verläuft.

Rechtliche Ansprüche Nach § 33 SGB V (Sozialgesetzbuch) haben Betroffene Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmittel und somit auf eine prothetische Versorgung nach dem Stand der Technik.

Darüber hinaus besteht laut SGB auch ein Anspruch auf Rehabilitation. Dies beinhaltet notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und Widerherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit.

Die Klinik bzw. Einrichtung, in der die Rehabilitation stattfinden soll, kann gemäß des Wunsch- und Wahlrechtes frei ausgesucht werden.

Fragen Sie nach der Möglichkeit, eine Begleitperson für den Aufenthalt in der Reha mitzunehmen. – Sie haben nach § 11 Abs. 3 SGB V. „Stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson“ ein Recht darauf!